Bildnisse geniessen nach § 2 UrhG per se Urheberrechtsschutz, so dass Verletzungshandlungen etwa gegen § 15 UrhG - Verwertungsbefugnisse wie etwa Vervielfältigung - natürlich entsprechend nach §§ 97, 13 UrhG geahndet werden können, die Strafbarkeitsfrage nach § 103 UrhG mal ganz aussen vor gelassen.
Was kann passieren, wenn man Kunstwerke illegal nutzt? Nun, es kann eine außergerichtliche Abmahnung erfolgen. Über die Höhe lässt sich bei Kunstwerken fast immer diskutieren. Derartige Dinge sind nicht unbedingt ein Thema für eine öffentliche Diskussion. Aber aus diesem Grund löche ich in diesem Netzwerk Bilder, deren Eigentümerschaft nicht ersichtlich ist und lösche grundsätzlich alle Bildkommentare auf meiner Profilseiten in diesem Netzwerk, die gegen das Urheberrechtsschutz verstoßen könnten.